Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Architektenkammer Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für bipvBIPV Abkürzung, vom englischen "Building Integrated Photovoltaic", eingedeutscht als "Bauwerkintegrierte Photovoltaik" (eigentlich Gebäudeintegrierte Photovoltaik GIPV)-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen folgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Verzicht auf Schriftgrafiken:
    Die Inhalte der Tabellen können nicht überall als Textinformation angeboten werden.
  • Korrekte Syntax:
    Manche Attribute können nicht angepasst werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.05.2022 erstellt.

Die unabhängigen Prüfer von WEB for ALL haben für den BITV-Test nach Barrierefreier-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 vom 25. April bis 04. Mai 2022 insgesamt 5 Testseiten geprüft.

Das verwendete Prüfverfahren orientiert sich an den Vorgaben und Empfehlungen der Web Accessibility Guidelines (WCAG) sowie der Europäischen Norm EN 301 549, die auch in der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) zugrunde gelegt werden. Der Test umfasst insgesamt 92 Prüfschritte.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.05.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Architektenkammer Baden-Württemberg
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon: 0711-2196-0
Telefax: 0711-2196-101
E-Mail: info@akbw.de
Internet: www.akbw.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Architektenkammer Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Architektenkammer Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.