C6.3 Bemessung des Montagesystems
PV-Module sind in der Gebäudehülle mit einer Konstruktion bzw. einem Montagesystem befestigt, welches die Eigenlasten von Modul und sich selbst, die einwirkenden Wind- und Schneelasten genauso sicher wie dauerhaft aufnehmen und hiervon in die Tragkonstruktion des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage weiterleiten muss. Hierbei sind für die Planung, Bemessung und Ausführung die einschlägige Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (PDF) (VwV TB) für Baden-Württemberg zu beachten.
Für die Verwendung von BIPVBIPV Abkürzung, vom englischen "Building Integrated Photovoltaic", eingedeutscht als "Bauwerkintegrierte Photovoltaik" (eigentlich Gebäudeintegrierte Photovoltaik GIPV)-Modulen in der Gebäudehülle ist zu beachten, dass ein möglicherweise vorhandener allseitiger, rückseitig mit Silikon verklebter Aluminium-Rahmen bei Standard-PV-Modulen in handelsüblichen Abmessungen als Teil des Montagesystems nicht den einschlägigen Technischen Baubestimmungen für die Befestigung solcher Anlagen genügt. U.a. eine Einstandstiefe von 10 mm, ideal gelenkige Lagerung, dauerhafte Verhinderung des Kontaktes von Aluminium und Glas, keine allseitig linienförmige Lagerung (sondern i.e.S. lediglich elastische Unterstützung).
Abbildung 1: Hinweis, dass bei der Verwendung von Standard-PV-Modulen in handelsüblichen Abmessungen als BIPV-Anlagen das Rahmensystem zur Montage im Sinne der Bauvorschriften evtl. ungenügend ist
Für die Bemessung (Tragfähigkeit- und Gebrauchstauglichkeitsnachweis) und Ausführung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen verweisen die Technischen Baubestimmungen auf die Eurocodes DIN EN 1993-1-1 und DIN EN 1999-1-1 einschließlich ihrer nationalen Anhänge sowie die dazugehörigen Ausführungsnormen DIN EN 1090-2 bzw. DIN EN 1090-3.
Im Dokument „Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen“, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), ist des Weiteren zu entnehmen:
„Die Standsicherheit und die Ausführung von Tragkonstruktionen aus nicht rostendem Stahl sind derzeit nicht durch die geltenden Technischen Baubestimmungen geregelt. Daher ist hier die Allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-30.3-6 zu beachten.
Weitergehend sind für den Nachweis der Tragfähigkeit und die Dauerhaftigkeit von Montagesystemen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ), ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, erforderlich, falls
Alternativ kann in Baden-Württemberg eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) bei der Landesstelle für Bautechnik beantragt werden.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass Befestigung- und Montagesysteme mit einem „Kombi“-Bescheid AbZ/aBG als Dachaufständerung von kommerziellen Anbietern meist verfügbar sind. Im Gegensatz dazu stellt ein hier beim Modulhersteller vorliegender „Kombi“-Bescheid AbZ/aBG, als allgemeingültiger Verwendbarkeitsnachweis für PV-Module in der Gebäudehülle, derzeitig eher die Ausnahme dar.
Für die Montage von PV-Modulen in der Gebäudehülle sind seitens von Herstellern von Montagesystemen, z. T. auch Modulherstellern kommerzielle Befestigungssysteme erhältlich, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) verfügen.
Abbildung 2: Hinweis auf für BIPV-Module kommerziell verfügbare Montagesysteme mit AbZ
Zu Montagesystemen für Photovoltaikanlagen, die auf Flachdächern (Neigung < 10°) mit einer Abdichtung aus Kunststoff- oder Bitumendachbahnen aufgestellt und / oder verschweißt werden, fehlen bisher allgemein anerkannte Regeln der Technik.
Flachdachsysteme mit Ballastierung werden hier im Weiteren nicht behandelt.
An dieser Stelle erfolgt für weitergehende Informationen der Verweis auf das Hinweispapier des Industrieverbandes Metallbautechnik IFBS (Internationaler Verband für den Metallleichtbau): Planung und Ausführung – Solartechnik im Metallbau (PA 10).
Daneben wird auf das „Hinweispapier zur Bemessung von Montagesystemen auf Grundlage von Windkanalversuchen“, welches beim Bundesverband für Solarwirtschaft käuflich erworben werden kann.
Abbildung 3: Hinweispapier zur Bemessung von Montagesystemen auf Grundlage von Windkanalversuchen
Quelle: BSW solar
Aus dem Dokument „Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen“, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), ist Folgendes zu entnehmen:
„Für die Verankerung und Befestigung von Solaranlagen am Gebäude, anderen baulichen Anlagen oder auf dem Fundament bzw. für die Verbindung an der Unterkonstruktion sind Verankerungs-, Befestigungs- und Verbindungselemente (Schrauben, Dübel, Ankerschienen etc.) zu verwenden, die den Technischen Baubestimmungen entsprechen oder die auf Grund europäischer technischer Spezifikationen die CE-Kennzeichnung tragen und diese Kennzeichnung die im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenverordnung festgelegten Klassen und Leistungsstufen aufweist. Für alle anderen Verankerungs-, Befestigungs- und Verbindungselemente ist der Verwendbarkeitsnachweis durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu erbringen.“
Und weiter: „Nicht geregelte Verankerungs- und Befestigungsmittel für Beton und Mauerwerk müssen europäischen technischen Zulassungen oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Die Verwendbarkeit von Befestigungen durch eine adhäsive Verbindung (Verklebung, Verschweißung) mit der Dachhaut muss durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen werden. Bei dieser Befestigungsvariante müssen die einzuleitenden Zug- und Schubkräfte durch alle Schichten der Gebäudehülle hindurch dauerhaft in die tragende Konstruktion des Gebäudes weitergeleitet werden.“
c/o Architektenkammer Baden-Württemberg Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart