C2.4 Förderung und Forderung

Allgemein

Die Regelungen zu Förderung und Forderung unterliegen immer wieder Änderungen und Überarbeitungen. Dieses Kapitel kann trotz des Versuchs zeitnaher Aktualisierungen und Ergänzungen allenfalls einen allgemeinen und unverbindlichen Überblick ohne jegliche Gewähr bieten. 

Förderung

Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage werden insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) gefördert. So gewährleistet es etwa einen auf zwanzig Jahre befristeten gesetzlichen Vergütungsanspruch für den Strom, der in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird.

Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht grundsätzlich quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller Solaranlagen, die der Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Fördersätze für Solaranlagen und dem Mieterstromzuschlag dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt. Weiterführende Informationen zum Mieterstromzuschlag, insbesondere zu den Förderregimen nach dem EEGEEG Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 und nach dem EEG 2021, sind unter diesem Link der Bundesnetzagentur veröffentlicht. 
Die von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellte Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte und die für das Folgequartal geltenden anzulegenden Werte für Solaranlagen und den Mieterstromzuschlag:

Zinsgünstige Kredite zur Finanzierung

Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau KfW fördert gegebenenfalls die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers über ihren Standard-Förderkredit „Erneuerbare Energien“ (Nr. 270): Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW.

In Baden-Württemberg kann seit 1. Dezember 2022 für eine Photovoltaik-Anlage an bzw. auf einem selbst genutzten Wohnhaus mit maximal 3 Wohneinheiten ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank beantragt werden. Die Förderung kann sowohl für die erstmalige Installation einer PV-Anlage als auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Finanziert werden die Kosten der kompletten Anlage inkl. Planung und Projektierung sowie ggf. erforderliche bauliche Maßnahmen für die Installation. Außerdem wird auch der Einbau von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom gefördert. L-Bank: Programm Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Eine Übersicht zu den unterschiedlichen bzw. ggf. weiteren Förderprogrammen findet man auf www.foerderdatenbank.de

Forderung

Um den erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung zu erreichen, setzt die Politik neben der Förderung nun auch auf gesetzliche Verpflichtungen zur Installation von solarstromerzeugenden Anlagen.

PV-Pflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist zwar nicht das einzige Bundesland mit einer PV-Pflicht für Gebäude, hat aber bisher die am weitesten gehenden Vorschriften. Das aktualisierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) hat  die bereits seit 1. Januar 2022 bestehende PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden nochmals erweitert. Es besteht die Verpflichtung, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren:

  1. beim Neubau von Nichtwohngebäuden seit dem 1. Januar 2022
  2. beim Neubau von Wohngebäuden seit dem 1. Mai 2022
  3. bei grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes ab dem 1. Januar 2023
  4. bei der Neuerrichtung von KFZ-Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen seit dem 1. Januar 2022 

Maßgebender Stichtag für Neubauvorhaben ist der Eingang des vollständigen Antrags auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde bzw. im Kenntnisgabeverfahren der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde, bei der Dachsanierung der Beginn der Bauarbeiten.
Ersatzweise können auch Flächenanteile von Photovoltaikanlagen auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer räumlichen Umgebung angerechnet werden oder solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung.
Das zuständige Umweltministerium hat eine Rechtsverordnung zu Konkretisierung der PV-Pflicht erlassen: Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung – PVPf-VO)
Erklärende Hinweise und Erläuterungen zur PV-Pflicht-Verordnung finden sich auch in der Begründung zum 2021 vorgelegten Entwurf:  Photovoltaik-Pflicht-Verordnung – Begründung 

Weitere Informationen dazu auf den Internetseiten der Architektenkammer Baden-Württemberg oder des zuständigen Umweltministeriums. Sowie der Link zur 2023 erschienenen Publikation des Umweltminsteriums Baden-Württembergs: der Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht.