Die Regelungen zu Förderung und Forderung unterliegen immer wieder Änderungen und Überarbeitungen. Dieses Kapitel kann trotz des Versuchs zeitnaher Aktualisierungen und Ergänzungen allenfalls einen allgemeinen und unverbindlichen Überblick ohne jegliche Gewähr bieten.
Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage werden insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) gefördert. So gewährleistet es etwa einen auf zwanzig Jahre befristeten gesetzlichen Vergütungsanspruch für den Strom, der in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird.
Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht grundsätzlich quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller Solaranlagen, die der Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Fördersätze für Solaranlagen und dem Mieterstromzuschlag dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt. Weiterführende Informationen zum Mieterstromzuschlag, insbesondere zu den Förderregimen nach dem EEGEEG Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 und nach dem EEG 2021, sind unter diesem Link der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Die von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellte Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte und die für das Folgequartal geltenden anzulegenden Werte für Solaranlagen und den Mieterstromzuschlag:
Zinsgünstige Kredite zur Finanzierung
Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau KfW fördert gegebenenfalls die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers über ihren Standard-Förderkredit „Erneuerbare Energien“ (Nr. 270): Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW.
In Baden-Württemberg kann seit 1. Dezember 2022 für eine Photovoltaik-Anlage an bzw. auf einem selbst genutzten Wohnhaus mit maximal 3 Wohneinheiten ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank beantragt werden. Die Förderung kann sowohl für die erstmalige Installation einer PV-Anlage als auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Finanziert werden die Kosten der kompletten Anlage inkl. Planung und Projektierung sowie ggf. erforderliche bauliche Maßnahmen für die Installation. Außerdem wird auch der Einbau von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom gefördert. L-Bank: Programm Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Eine Übersicht zu den unterschiedlichen bzw. ggf. weiteren Förderprogrammen findet man auf www.foerderdatenbank.de
Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz verabschiedet. Nachdem der Bundesrat am 16. Dezember zugestimmt hat, wurde das Gesetz am 20. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Als relevante Änderungen sind darin enthalten:
Steuerbefreiung I (Einkommensteuer): Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) bleiben steuerfrei. Dies gilt auch für PV-Anlagen auf, an oder in sonstigen Gebäuden mit einer installierten Leistung bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft.
Durch diese Steuerbefreiung entfallen für diese üblichen kleineren PV-Anlagen die bisherige notwendige aufwändige Gewinnermittlung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnungen bzw. ggf. erforderlichen Gewerbeanmeldungen. Die Regelung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms.
Diese Neuregelung ist am 21. Dezember in Kraft getreten und soll somit bereits für das Jahr 2022 gelten.
Steuerbefreiung II (Umsatzsteuer): Ab 1. Januar 2023 entfällt für die Lieferung und Installation der kompletten PV-Anlage (Solarmodule einschließlich aller für den Betrieb wesentlichen Komponenten), ggf. einschließlich Batteriespeicher die Umsatzsteuer (Steuersatz 0 %) auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Per gesetzlicher Fiktion gelten diese Voraussetzungen als generell erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.
Um den erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung zu erreichen, setzt die Politik neben der Förderung nun auch auf gesetzliche Verpflichtungen zur Installation von solarstromerzeugenden Anlagen.
Baden-Württemberg ist zwar nicht das einzige Bundesland mit einer PV-Pflicht für Gebäude, hat aber bisher die am weitesten gehenden Vorschriften. Das aktualisierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) hat die bereits seit 1. Januar 2022 bestehende PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden nochmals erweitert. Es besteht die Verpflichtung, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren:
Maßgebender Stichtag für Neubauvorhaben ist der Eingang des vollständigen Antrags auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde bzw. im Kenntnisgabeverfahren der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde, bei der Dachsanierung der Beginn der Bauarbeiten.
Ersatzweise können auch Flächenanteile von Photovoltaikanlagen auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer räumlichen Umgebung angerechnet werden oder solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung.
Das zuständige Umweltministerium hat eine Rechtsverordnung zu Konkretisierung der PV-Pflicht erlassen: Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung – PVPf-VO)
Erklärende Hinweise und Erläuterungen zur PV-Pflicht-Verordnung finden sich auch in der Begründung zum 2021 vorgelegten Entwurf: Photovoltaik-Pflicht-Verordnung – Begründung
Weitere Informationen dazu auf den Internetseiten der Architektenkammer Baden-Württemberg oder des zuständigen Umweltministeriums. Sowie der Link zur 2023 erschienenen Publikation des Umweltminsteriums Baden-Württembergs: der Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht.
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